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Fristen für die Anmeldung zur Direktvermarktung

letzte Aktualisierung:

01.07.2025

Um Ihre Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage) wie PV-, Biogas- oder Windkraftanlagen in die Direktvermarktung bei LUOX Energy zu integrieren, ist die fristgerechte Übermittlung der Anmeldedaten entscheidend. Die folgenden Fristen helfen Ihnen dabei, den Startzeitpunkt Ihrer Direktvermarktung optimal zu planen. Weitere technische und regulatorische Voraussetzungen finden Sie in unserem Wissensartikel zu den Voraussetzungen der Direktvermarktung.

Fristen für die Anmeldung zur Direktvermarktung

Aktuelle Vermarktungsform Neue Vermarktungsform Frist für die Übermittlung an LUOX Energy Gesetzliche Frist für Anmeldung Geplanter Starttermin
Direktvermarktung mit Marktprämie Direktvermarktung mit Marktprämie Bis 15 Werktage vor dem Startdatum
(1 Monat + 1 Werktag zum Monatsanfang bei der Erstzuordnung von Neuanlagen)
Bis 10 Werktage vor dem Startdatum Erster Kalendertag des Monats oder untermonatig
Direktvermarktung mit Marktprämie Sonstige Direktvermarktung Bis 1 Monat + 5 Werktage Bis 1 Monat vor dem geplanten Wechsel Erster Kalendertag des Monats
Sonstige Direktvermarktung Direktvermarktung mit Marktprämie Bis 1 Monat + 5 Werktage Bis 1 Monat vor dem geplanten Wechsel Erster Kalendertag des Monats
EEG-Vergütung Direktvermarktung (Marktprämie oder Sonstige) Bis 1 Monat + 5 Werktage Bis 1 Monat vor dem geplanten Wechsel Erster Kalendertag des Monats
EEG-Vergütung Ausfallvergütung Bis 1 Monat + 5 Werktage Bis 1 Monat vor dem geplanten Wechsel Erster Kalendertag des Monats

Diese Fristen ermöglichen eine rechtzeitige Anmeldung und sichern Ihnen die Vorteile der Direktvermarktung bei LUOX Energy. Weitere Informationen zu den Anforderungen und Voraussetzungen finden Sie in unserem Wissensartikel zu den Voraussetzungen der Direktvermarktung.

Gesetzliche Fristen für den Wechsel der Vermarktungsform

  • Wechsel innerhalb der geförderten Direktvermarktung (Direktvermarktung mit Marktprämie zu Direktvermarktung mit Marktprämie): Eingangsdatum spätestens 10 Werktage vor geplantem Wechsel.
  • Wechsel von geförderter Direktvermarktung mit Marktprämie zur sonstigen Direktvermarktung: Eingangsdatum spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wechsel.
  • Wechsel von sonstiger Direktvermarktung zur geförderten Direktvermarktung mit Marktprämie: Eingangsdatum spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wechsel.
  • Wechsel innerhalb der sonstigen Direktvermarktung: Eingangsdatum spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wechsel.
  • Wechsel von EEG-Vergütung in Direktvermarktung (Marktprämie oder sonstige Direktvermarktung): Eingangsdatum spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wechsel.
  • Wechsel von EEG-Vergütung in Ausfallvergütung: Eingangsdatum spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wechsel.

Fristen für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit bei der Direktvermarktung

Wenn Sie Ihre Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage) wie eine PV-, Biogas- oder Windkraftanlage in die LUOX Direktvermarktung integrieren möchten, ist eine funktionsfähige Fernsteuereinrichtung erforderlich. Diese ermöglicht es uns, jederzeit die Ist-Einspeisung Ihrer Anlage abzurufen und die Einspeisemenge zu steuern.

Ohne Fernsteuerbarkeit ist die Teilnahme an der Direktvermarktung nicht möglich. Daher steht diese in engem Zusammenhang mit den Anmeldefristen zur Direktvermarktung. Weitere Informationen zu den technischen Anforderungen finden Sie in unserem Wissensartikel zu den Voraussetzungen der Direktvermarktung.

Besonderheiten bei Neubauanlagen

Für Neuanlagen beginnt die Frist zum Nachweis der Fernsteuerbarkeit mit der Inbetriebnahme der Anlage gemäß § 10b EEG 2023. Der Nachweis muss spätestens zum Beginn des zweiten auf die Inbetriebnahme folgenden Kalendermonats erbracht werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Frist unabhängig vom Start der Direktvermarktung gilt. Bei einem Direktvermarkterwechsel muss der Nachweis der Fernsteuerbarkeit unmittelbar im Anschluss an den Wechsel erbracht werden.

Um Verzögerungen und mögliche Vergütungseinbußen zu vermeiden, empfehlen wir, die Fernsteuerung so früh wie möglich bereitzustellen.

Nachweis der Fernsteuerbarkeit

Um die Funktionsfähigkeit der Fernsteuerbarkeit sicherzustellen, sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Einbaubeleg: Dieser Nachweis wird vom Installateur Ihrer Anlage erstellt und bestätigt den Einbau der Fernsteuereinrichtung mit einem konkreten Datum.
  • Testprotokoll: LUOX Energy führt ein Testprotokoll durch, das belegt, dass die Fernsteuerung ordnungsgemäß funktioniert. Dieses Protokoll sollte spätestens zum Start der Direktvermarktung vorliegen, da es das Inbetriebnahme-Datum der Fernsteuerung dokumentiert und eine vollständige Vergütung sicherstellt.

Eine nachträgliche Einreichung des Testprotokolls ist möglich, solange das Inbetriebnahme-Datum der Fernsteuerung vor dem Start der Direktvermarktung liegt. Wir empfehlen dies jedoch nicht, da ein fehlgeschlagener Test Anpassungen erfordern kann, die den Start verzögern und zu einer Kürzung der Marktprämie oder zu einer Pönalisierung durch den Netzbetreiber führen könnten.

Wichtige Hinweise zur Fristberechnung

  • Feiertage gelten nicht als Werktage und sind daher in der Fristberechnung ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Anmeldung zu beginnen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
  • LUOX Energy ist zur Durchführung einer jeden Anmeldung innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt der vollständigen und korrekten Anmeldedaten und Dokumente verpflichtet. LUOX Energy übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass der Netzbetreiber die Anmeldung fristgerecht umsetzt.

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