Die Vermarktungskosten für die Direktvermarktung setzen sich aus den Kosten für Continous Intraday, Ausgleichsenergie und Rampenkosten zusammen und werden anteilig von allen Stromproduzenten getragen, wobei der Anteil jeder Anlage anhand ihrer individuellen Leistung und eines gewichtungsfaktorspezifischen Multiplikators (PV = 1, Wind an Land = 2, Biogas = 1) berechnet wird.
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