Die Marktprämie in der Direktvermarktung: Das sollten Betreiber:innen wissen

letzte Aktualisierung:

6.10.2025

Die Marktprämie ist ein zentrales Förderinstrument im Rahmen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Sie fördert Betreiber:innen von erneuerbaren Energieanlagen – z. B. Photovoltaik, Biogas, Windkraft – die ihren erzeugten Strom direkt am Markt verkaufen, anstatt ihn über die klassische Einspeisevergütung zu vergütet zu bekommen. Für Neuanlagen über 100 kWp gilt die verpflichtende Direktvermarktung. Kleinere Anlagen können freiwillig teilnehmen.

Konkret bedeutet das:

  • Anlagenbetreiber:innen verkaufen ihren Strom über einen Direktvermarkter an der Strombörse
  • Dafür erhalten sie entweder den aktuellen Börsenstrompreis pro viertelstündlichem Handelsintervall oder den monatlichen Marktwert (entspricht dem monatlichen durchschnittlichen Börsenstrompreis) für den eingespeisten Strom.
  • Zusätzlich zahlt der Netzbetreiber die Marktprämie als Ausgleich, wenn der monatliche Marktwert unter dem sogenannten anzulegenden Wert (vergleichbar mit der EEG-Vergütung) liegt.

Wie funktioniert die Marktprämie in der Praxis?

1. Direktvermarktungsvertrag: Betreiber:innen schließen einen Vertrag mit einem Direktvermarkter wie LUOX Energy.

2. Stromvermarktung: Der Direktvermarkter verkauft den Strom an der Börse oder direkt an Abnehmer.

3. Marktprämienzahlung: Der Netzbetreiber zahlt die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis (Marktwert) und dem anzulegenden Wert.

4. Erlöse: Betreiber:innen erhalten somit Einnahmen aus zwei Quellen – dem Stromverkauf über den Direktvermarkter und der Marktprämie.

Die Marktprämie macht die Direktvermarktung für Betreiber:innen von PV- oder Windkraftanlagen attraktiv, weil sie eine Kombination aus Markterlösen und staatlicher Absicherung bietet. Insbesondere bei der Direktvermarktung zu 15-minütigen Handelsintervallen am Spotmarkt können deutliche Vorteile entstehen. Der aktuelle Börsenstrompreis kann den anzulegenden Wert und den alternativen EEG-Vergütungssatz zu bestimmten Zeiten deutlich überschreiten, wodurch für den Anlagenbetreiber Mehreinnahmen entstehen. Die Marktprämie kommt dann sogar noch hinzu.

Mit LUOX Direktvermarktung bedeutet das für gewerbliche und private Anlagenbetreiber:innen: höhere Erlöspotenziale, Kostentransparenz und eine aktive Rolle im Energiemarkt.

Wer hat Anspruch auf die Marktprämie?

Der Förderzeitraum für EEG-Anlagen beträgt 20 Jahre. In diesem Zeitraum erhalten Betreiber:innen in der geförderten Direktvermarktung die Marktprämie. Anschließend können Anlagen ohne diese gesetzlich zugesicherte finanzielle Absicherung betrieben werden: in der sonstigen Direktvermarktung. Die Einnahmen richten sich hier ausschließlich nach den Börsenstrompreisen. Das ist zunächst ein Nachteil, bringt aber auch gewisse Vorteile mit sich.

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