Wie werde ich entschädigt, wenn meine Anlage im Rahmen des Redispatch 2.0 abgeregelt wird?

letzte Aktualisierung:

20.2.2026

Zur Sicherstellung der Netzstabilisierung können Anlagen vom Netzbetreiber teilweise oder vollständig abgeschaltet werden.

Anlagenbetreiber werden für Abregelungen im Rahmen des Redispatch 2.0 entschädigt. Mit der neuen Version des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG, gültig seit 23. Dezember 2025) ändert sich der Prozess rund um die finanzielle Entschädigung bei Redispatch-Maßnahmen.

Ab sofort müssen Netzbetreiber die Entschädigung direkt an Anlagenbetreiber auszahlen und nicht mehr an den Bilanzkreisverantwortlichen (LUOX Energy). Das bedeutet: Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt nicht mehr über uns, Ihren Direktvermarkter, sondern unmittelbar durch den Netzbetreiber an Sie. Die Entschädigung basiert auf dem sogenannten BDEW-Mischpreis.

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