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Wird die Leistung meiner PV-Anlage auf 60 % reduziert? Alles zur Wirkleistungsbegrenzung

letzte Aktualisierung:

10.09.2026

Am 31. Januar 2025 wurde das Solarspitzengesetz verabschiedet und eine vorübergehende Wirkleistungsbegrenzung für neue Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wieder eingeführt. Diese Regelung ist seit dem 25. Februar 2025 in Kraft und sieht eine 60-Prozent-Regel für Neuanlagen vor. Im Juli 2026 hat das Bundeskabinett darüber hinaus den Entwurf der EEG-Novelle 2027 beschlossen. Dieser sieht für neue PV-Dachanlagen unter 100 kWp eine dauerhafte Begrenzung auf 50 Prozent vor. Die geplante Neuregelung ist noch nicht final beschlossen und befindet sich im Gesetzgebungsverfahren (Stand vom 10. September 2026).

Welche Vorgaben aktuell gelten, wie Sie damit umgehen sollten und was der neue Gesetzesentwurf vorsieht, erfahren Sie von uns in diesem Artikel.

Was versteht man unter Wirkleistungsbegrenzung?

Die gesetzlich vorgeschriebene Wirkleistungsbegrenzung regelt, wie viel Solarstrom eine neue PV-Anlage ins Netz einspeisen darf. Sie wurde eingeführt, um Überlastungen des Stromnetzes zu vermeiden – vor allem an sonnenreichen Tagen mit hoher Einspeisung. Durch die Wirkleistungsbegrenzung wird die Einspeiseleistung der betroffenen Anlagen gedrosselt, sodass Solarspitzen abgeflacht und die Netze entlastet werden können.

Begrenzt wird bei korrekter Umsetzung die Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt, nicht die Stromerzeugung der PV-Anlage selbst. Strom, der zeitgleich vor Ort verbraucht oder in einem Batteriespeicher aufgenommen wird, muss daher nicht zwangsläufig verloren gehen.

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Die bisherige 60-Prozent-Regel

Mit dem Solarspitzengesetz gilt bislang für alle neuen PV-Anlagen mit einer Anlagengröße von weniger als 100 kWp (und mehr als 2 kWp) eine Einspeisebegrenzung auf 60 % der installierten Leistung – sofern sie nicht mit einem Smart Meter (auch: intelligentes Messsystem - iMSys) und einer zertifizierten Steuerbox ausgestattet sind. Ohne diese Geräte können die Solaranlagen nicht netzdienlich betrieben und im Falle einer Überlastung temporär vom Netz genommen werden.

Wer hingegen einen Smart Meter und eine Steuerbox nutzt, kann weiterhin 100 % der erzeugten Leistung einspeisen.

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Welche Anlagen sind betroffen?

Die Regelung bezieht sich fast ausschließlich auf Neuanlagen, welche seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden und unter der bestimmten Kapazitätsgrenze liegen. Die meisten älteren bestehenden PV-Anlagen bleiben von der neuen Begrenzung unberührt. Anlagen, für die bereits in der Vergangenheit eine Wirkleistungsbegrenzung galt, könnten allerdings unter gewissen Umständen betroffen von einer Einspeisebegrenzung betroffen sein.

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Wie kann die Begrenzung vermieden werden?

Betreiber können die neue 60-Prozent-Regel umgehen, indem sie einen Smart Meter und eine Steuereinrichtung installieren. Diese Systeme ermöglichen eine präzise Messung und Steuerung der Einspeisung und sind eine Voraussetzung für die Direktvermarktung des erzeugten Stroms am Strommarkt (mehr zur Direktvermarktung weiter unten).

Sobald die Anlage durch den Netzbetreiber über den Smart Meter und angebundene Steuerungseinrichtung steuerbar ist, fällt die 60-Prozent-Begrenzung weg, und es darf weiterhin die volle Leistung eingespeist werden. Der Netzbetreiber muss allerdings erfolgreich testen, ob sich die Einspeiseleistung über die installierte Technik steuern lässt. Erst danach entfällt die vorübergehende Begrenzung.

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Mehr zur Funktion des Smart Meters und den damit verbundenen Regelungen:

So bekommen Sie ein intelligentes Messsystem / Smart Meter

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Geplante 50-Prozent-Einspeisebegrenzung für PV-Anlagen ab 2027

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf der EEG-Novelle 2027 sieht für neue PV-Dachanlagen unter 100 kWp eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent vor. Anders als bei der aktuellen 60-Prozent-Regel soll diese Grenze unabhängig von einem intelligenten Messsystem, der vorhandenen Steuerungstechnik und der gewählten Vermarktungsform gelten.

Da die Grenze am Netzverknüpfungspunkt ansetzen soll, könnte sie auch die Netzeinspeisung aus einem verbundenen Batteriespeicher oder einem perspektivisch bidirektional ladenden Elektroauto einschränken. Das wäre beispielsweise relevant, wenn mittags gespeicherter Solarstrom erst am Abend bei höherer Nachfrage eingespeist wird. Diese netzdienliche Einspeisung in Zeiten hoher Nachfrage wäre dem Entwurf zufolge ebenfalls begrenzt. Der Entwurf steht daher in der Kritik und wird noch geprüft.

Parallel arbeitet die Bundesnetzagentur mit der Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, kurz MiSpeL, an einer flexibleren Nutzung solcher Systeme. Welche Vorgaben künftig tatsächlich gelten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren und der endgültigen Fassung des EEG 2027 ab.

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Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Zusätzlich zur neuen Wirkleistungsbegrenzung wurde mit dem Solarspitzengesetz 2025 die Regeln für negative Strompreise verschärft. Für neue Anlagen wird die EEG-Förderung ausgesetzt, wenn die Strompreise an der Börse negativ sind.

‍Ähnlich wie bei der Wirkleistungsbegrenzung spielt auch bei dieser Gesetzesänderung die Entlastung der Netze eine entscheidende Rolle. Durch den Wegfall der Einspeisevergütung erhalten betroffene Anlagenbesitzer in Zeiten hoher Netzauslastung geringere Einnahmen für ihren eingespeisten Strom.

Wirtschaftlich sinnvoller ist es für diese Anlagen, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen oder ihn zu einem späteren Zeitpunkt ins Netz einzuspeisen, wenn die Preise höher sind. Möglich wird dies mithilfe von Batteriespeichern und intelligenten Energiemanagementsystemen. Anlagenbesitzer werden somit für ein preisorientiertes und netzdienliches Einspeiseverhalten belohnt.

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Direktvermarktung als Alternative für Neuanlagen

Sowohl die Wirkleistungsbegrenzung als auch der Wegfall der Einspeisevergütung setzen Anreize für Anlagenbesitzer, fortschrittliche Energiesysteme (Smart Meter und intelligente Batteriespeicher) zu nutzen, um die netzdienliche Einspeisung ihres Stroms zu ermöglichen. Dadurch wird auch die Direktvermarktung als Alternative zur herkömmlichen Einspeisevergütung wichtig für Anlagenbetreiber, die das volle Einnahmepotential ihrer modernisierten Anlage nutzen wollen.

Die Direktvermarktung ermöglicht es, eingespeisten Strom über einen Direktvermarkter am Strommarkt zu verkaufen. Bei LUOX Energy erhalten Sie die tatsächlich an der Strombörse erzielten Vermarktungserlöse; abzüglich der vertraglich vereinbarten Gebühren und Ausgleichskosten. Dadurch entstehen Möglichkeiten, auf hohe und negative Preise zu reagieren.

Vorteile der Direktvermarktung:

1. Keine Abregelung auf 60 % (bei Nutzung von Smart Meter oder Steuerbox)

2. Höhere Einnahmen durch flexible Einspeisung zu besseren Marktpreisen

3. Schutz vor Nullvergütung bei negativen Strompreisen

4. Besonders lukrativ für Anlagen mit Batteriespeicher und Energiemanagementsystemen

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Die geplante 50-Prozent-Regel würde nach dem derzeitigen Entwurf allerdings unabhängig von der Vermarktungsform gelten. Allein durch einen Wechsel in die Direktvermarktung ließe sie sich daher nicht vermeiden.

Welche Einspeiseregelung gilt für größere Anlagen ab 100 kWp?

PV-Anlagen ab 100 kW fallen weder unter die aktuelle 60-Prozent-Regel noch unter die geplante 50-Prozent-Regel für kleinere Dachanlagen. Für ihre Betreiber sind stattdessen Themen wie Fernsteuerbarkeit, negative Strompreise, preisbasierte Abregelung und die Vermarktung zu kurzfristigen Börsenpreisen relevant.

Wer eine größere gewerbliche PV-, Windenergie-, Biogas- oder Wasserkraftanlage betreibt, findet auf unserer Seite zur Direktvermarktung für Unternehmen weitere Informationen zu Voraussetzungen und Vermarktung.

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‍Fazit:

‍Für bestimmte neue PV-Anlagen unter 100 kW gilt derzeit eine vorübergehende Begrenzung auf 60 Prozent, bis die technische Steuerbarkeit hergestellt und erfolgreich getestet wurde. Eine dauerhafte Begrenzung auf 50 Prozent ist Teil des Entwurfs zum EEG 2027, aber noch nicht geltendes Recht.

Betreiber sollten deshalb zwischen der aktuellen Rechtslage und den geplanten Änderungen unterscheiden. Unabhängig davon gewinnen Smart Meter, Steuerungstechnik, Batteriespeicher und eine Direktvermarktung zu viertelstündlichen Börsenpreisen an Bedeutung.

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