Wissensdatenbank

Was sind Rampenkosten?

letzte Aktualisierung:

17.09.2025

Wichtig: Die Rampenkosten entfallen seit dem 01. Oktober 2025, da der Stromhandel am SPOT-Markt auf Viertelstundenintervalle umgestellt wurde.‍

Erklärung des Begriffs:
Der Direktvermarkter musste den Stromhandel viertelstundengenau vornehmen. Daraus ergab sich in der Vergangenheit eine Differenz zum damals noch stundenweisen Handel am Day-Ahead-Markt. Strom mit viertelstündlicher Auflösung wurde am Vortag um 15:00 Uhr innerhalb der sogenannten Intraday-Auktion gehandelt. Der Preis der Intraday-Auktion wich früher wiederum vom Day-Ahead-Markt ab.

Die Differenz wurde als Rampenkosten definiert, da der Preisunterschied besonders bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang aufgrund der schnellen Zu- beziehungsweise Abnahme der PV-Produktion besonders groß war. Wenn der Intraday-Preis im Vergleich zum Day-Ahead-Preis schlechter lag, entstanden Rampenkosten. Diese Abweichung bestand unabhängig von unserer Prognosegüte und war unvermeidbar. Rampenkosten fallen seit dem 01. Oktober 2025 nicht mehr an.

Verwandte Artikel

No items found.

Kontaktiere uns jederzeit.

Wenn du Fragen hast oder weitere Informationen benötigst, sind wir hier, um dir zu helfen.