Welchen Einfluss hat der anzulegende Wert auf die Wirtschaftlichkeit meiner PV-Anlage?

letzte Aktualisierung:

17.7.2025

Der anzulegende Wert bestimmt die Förderhöhe, welche PV- oder EE-Anlagenbesitzer für ihren eingespeisten Strom in der Direktvermarktung bekommen. Ähnlich wie in der EEG-Vergütung steht Anlagenbesitzern innerhalb des Förderzeitraums von 20 Jahren Einspeisung ein Förderbetrag zu, welcher ihm zusätzlich zum stunden-aktuellen Börsenstrompreis ausgezahlt wird: die sogenannte Marktprämie. Der anzulegende Wert dient der Ermittlung der monatlichen Marktprämie und wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage ermittelt. (angegeben in Cent pro Kilowattstunde)

Welchen Fördersatz gibt es in der EEG-Vergütung?

In der festen Einspeisevergütung erhalten Anlagenbesitzer über den ganzen Förderzeitraum hinweg monatlich stets den gleichen Betrag pro eingespeister Kilowattstunde ausgezahlt: den Vergütungssatz.

Die tatsächlichen Marktpreise für Strom, welche teilweise deutlich über der festen Einspeisevergütung liegen, kann er bei diesem Vergütungsmodell nicht für sich nutzen. Höhere Einnahmen sind in der EEG-Vergütung nicht zu erzielen. Da die Fördersätze für die feste Einspeisevergütung mit den Jahren tendenziell gefallen sind und die Marktpreise für Strom stark schwanken, ergeben sich zunehmend Potenziale, in der Direktvermarktung höhere Einnahmen zu erzielen, als in der festen EEG-Vergütung.

Welche Rolle spielt der anzulegende Wert in der Direktvermarktung?

In der geförderten Direktvermarktung von erneuerbarem Strom erhalten Anlagenbesitzer zum einen den tatsächlichen Marktpreis für Strom zum Zeitpunkt der Einspeisung und vom Netzbetreiber zusätzlich die gesetzlich zugesicherte Marktprämie. Die Marktprämie fungiert quasi als Absicherung und garantiert innerhalb des 20-jährigen Förderzeitraums ein gewisses Einnahmeniveau – auch zu Zeiten, in denen der Börsenstrompreis niedrig ist. Dabei beträgt die Marktprämie immer genau die Differenz zwischen dem Marktwert (entspricht dem monatlichen durchschnittlichen Börsenstrompreis) und dem anzulegendem Wert. Der anzulegende Wert bleibt also immer gleich, die Zusammensetzung aus Marktpreis und Marktprämie variiert hingegen.

Unter anderem durch die Absicherung durch die Marktprämie ist die Direktvermarktung eine attraktive Alternative zur festen EEG-Vergütung. Der Vorteil in der Direktvermarktung besteht darin, dass der aktuelle Strompreis direkt an den Anlagenbesitzer ausgezahlt wird. Der Börsenstrompreis kann den anzulegenden Wert und den alternativen EEG-Vergütungssatz zu bestimmten Zeiten deutlich überschreiten, wodurch für den Anlagenbesitzer Mehreinnahmen entstehen. Die Marktprämie kommt dann sogar noch hinzu.

Absicherung über die Marktprämie
*Der anzulegende Wert wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt und entspricht in der Höhe in etwa der gesetzlichen Einspeisevergütung.

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Wie wird die Höhe des anzulegenden Wertes bestimmt?


Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die für Solaranlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geltenden Fördersätze (EEG-Fördersätze), welche über die Höhe des anzulegenden Werts bestimmen. Die Vergütungssätze werden regelmäßig für bestimmte mehrmonatige Perioden festgelegt und variieren so je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Leistung einer PV-Anlage.

Eine Liste der festgeschriebenen Fördersätze der vergangenen Jahre bietet die Bundesnetzagentur auf ihrer Website an: 

Bundesnetzagentur - Archivierte EEG-Vergütungssätze

Gibt es unterschiedliche anzulegende Werte?

Ja, denn neben dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme gibt es weitere Faktoren, die über die Höhe der ausgezahlten Marktprämie entscheiden.

1) Unterschiedliche Anlagenleistung

Grundsätzlich sinkt die Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde mit zunehmender Größe und Leistung der PV-Anlage. Bei der festen Einspeisevergütung erfolgt eine Einteilung in drei Leistungskategorien:

  • bis 10 kWp,
  • bis 40 kWp
  • und bis 100 kWp.

Bei der Direktvermarktung gibt es zusätzlich noch zwei weitere Stufen:

  • bis 400 kWp
  • und bis 1.000 kWp.

Für PV-Anlagen auf Freiflächen gelten wiederum gesonderte Vergütungssätze, die unabhängig von den genannten Kategorien festgelegt sind. Bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1.000 kWp, die an Ausschreibungen teilnehmen, richtet sich die Höhe der anzulegenden Werte nach den jeweils erzielten Zuschlagswerten.

2) Voll- oder Teileinspeisung

Des Weiteren gibt es für jede EE-Anlage unterschiedliche anzulegende Werte in Abhängigkeit von der Frage, ob der gesamte produzierte Strom eingespeist werden soll oder nur eine Teilmenge (auch: Überschusseinspeisung). Für Solaranlagen, die im Rahmen der Teileinspeisung betrieben werden, gelten die regulären Fördersätze. Im Fall einer Volleinspeisung profitieren Anlagenbetreiber hingegen von erhöhten Fördersätzen.

Warum wechseln immer mehr Anlagenbesitzer in die Direktvermarktung?

Ein deutlicher Anstieg bei den PV-Anlagen in der Direktvermarktung ist absehbar. Gründe dafür sind unter anderem das anstehende Ende des Förderzeitraums und der Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen für Neuanlagen. Insbesondere mit einer PV-Speicher-Kombination kannst du die schwankenden Börsenstrompreise nutzen, um die Wirtschaftlichkeit deiner PV-Anlage zu erhöhen.

Speziell für Neuanlagen, welche in diesem und in den kommenden Jahren installiert werden, sind Einspeiseverschiebung und Direktvermarktung wichtig, um den Wegfall der Förderung bei negativen Strompreisen zu kompensieren und Mehreinnahmen zu erhalten.

Mehr zum Thema Direktvermarktung erfährst du auf unserer Website und in unserer Wissensdatenbank.

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